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Urnenhain - Asche zu Erde
Urnenhain Mustersatzung
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  Urnenhain Mustersatzung

Der Urnenhain - Mustersatzung

Beisetzung

Die Urnen werden in den dafür vorgesehenen Röhren beigesetzt. Innerhalb einer Ruhefrist von ca. zehn Jahren können drei Urnen bestattet werden. Nach dieser Frist können weitere Urnen beigesetzt werden, ohne dass die Asche aus den Röhren entfernt wird. Um dies zu gewährleisten, dürfen nur vererdbare Urnenbehältnisse verwendet werden.
Die Urnenbehältnisse können vom Bestatter mit dem Leichnam zum Krematorium gebracht werden oder im Krematorium vorhanden sein.
Das Öffnen und das Schließen der Bestattungsröhren erfolgt durch die Friedhofsverwaltung oder durch eine von ihr beauftragte Person.

Urnenzeichen

Das Urnenzeichen steht über der beigesetzten Urne. Die Urne ist im Gegensatz zum Sarg ein kubisches Gefäß. Es gibt kein Kopf- oder Fußende. Dies sollte auch in dem darüber stehenden Zeichen sichtbar sein.
Die Urnenzeichen dürfen eine Grundfläche von 25 x 25 cm nicht überschreiten, da sonst eine weitere Bestattung nicht möglich ist. Die Höhe ist frei wählbar zwischen 25 cm bis 110 cm ab Erdoberkante, zuzüglich 10 cm unter der Erde.
Zugelassen sind alle Natursteine, Holz, geschmiedete Metalle, Bronze- und Aluguss.
Die Urnenzeichen müssen allseitig gleichwertig, materialgerecht bearbeitet sein. Nicht zugelassen ist das Polieren der Fläche.

Bepflanzung und Abstellen von Vasen und Kerzen

Die Urnen liegen in einer vom Friedhofsträger gepflegten Grünfläche. Eine Bepflanzung und das Abstellen von Vasen und Kerzen durch die Hinterbliebenen ist nur in dem dafür vorgesehenen Metallrahmen möglich. Sollte dies nicht geschehen, wird auch diese Fläche in die allgemeine Grünfläche miteinbezogen.

Alle gewerblichen Arbeiten bedürfen der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.


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