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Äquivalenzziffernkalkulation
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  Äquivalenzziffernkalkulation

Verteilung mit Hilfe der Äquivalenzziffernmethode (Äquivalenzziffernkalkulation)

Es ist bekannt, dass bei Pflege und Unterhaltung von Grabanlagen unterschiedlicher Größe und Nutzungsdauer auch unterschiedliche Kosten anfallen, die jedoch in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen.

Diese Kostenrelation kann durch Äquivalenzziffern ausgedrückt werden. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren. Sie sollen die zwar nicht homogenen, aber doch gleichartigen Leistungseinheiten vergleichbar machen.
Wenn man nun einer anonymen Urnengrabstelle die Äquivalenzziffer 1 zuordnet, erhält die Grabstelle in einer Gemeinschaftsgrabanlage eine höhere Äquivalenzziffer, da der pflegerische und sonstige Aufwand der Gemeinschaftsgrabanlage höher ausfällt. Als Richtwert muss also diejenige Äquivalenzziffer für eine Gemeinschaftsgrabanlage angenommen werden, die den Mehraufwand an Pflege und Unterhaltung im Vergleich zu einer anonymen Urnengrabstelle darstellt.

Um nun eine Äquivalenzziffernkalkulation durchführen zu können, benötigt man noch die Angaben über die Gesamtkosten für die Gemeinschaftsgrabanlage und die Anzahl der Bestattungen.

Die Äquivalenzziffernkalkulation erfolgt in vier Stufen

  • 1. Die Anzahl der Bestattungen werden mit den Äquivalenzziffern gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Anzahl der Bestattungen mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhalten wir die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten.
  • 2. Die Anzahl der Recheneinheiten wird addiert.
  • 3. Die Gesamtkosten werden durch die Summe der Recheneinheiten geteilt.
  • 4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man nun die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes in der Gemeinschaftsgrabanlage.
Friedhofsträger, die Gemeinschaftsgrabanlagen anbieten, berichten von einem deutlichen Rückgang der anonymen Gräber. Gemeinschaftsgrabanlagen sind können daher ein probates Mittel gegen „anonym“ sein. Aus Sicht der Nutzungsberechtigten und Friedhofsverwaltungen sollte daher die Gemeinschaftsgrabanlage auf jedem Friedhof zum Angebot gehören.