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Gemeinschaftsgrabanlagen, dies können Urnen- ebenso wie Erdgrabstätten sein, sind häufig Reihengrabstätten, die nur für die Dauer einer Nutzungszeit erworben werden können.

Es lassen sich folgende Formen unterscheiden:
  • Variante 1:
    Gemeinschaftsgrabanlage mit übergreifender Grundbepflanzung und individuellen Pflanzstellen und Grabmalen auf jeder Grabstätte.
  • Variante 2:
    Gemeinschaftsgrabanlage mit übergreifender Bepflanzung und einzelnen gleichen Namenssteinen auf jeder Grabstätte.
  • Variante 3:
    Gemeinschaftsgrabanlage mit übergreifender Bepflanzung und namentlicher Kennzeichnung auf einem zentralen Denkmal.
  • Variante 4:
    Gemeinschaftsgrabanlage als Rasenanlage mit einzelnen gleichen Namenssteinen auf jeder Grabstätte und einem zentralen Ablageplatz für Blumenschmuck und Grablichter.
  • Variante 5:
    Gemeinschaftsgrabanlage als Rasenanlage mit namentlicher Kennzeichnung auf einem zentralem Denkmal und einem zentralen Ablageplatz für Blumenschmuck und Grablichter.
  • Variante 6:
    Gemeinschaftsgrabanlage generiert aus einem früheren mehrstelligen Familiengrab mit übergreifender Bepflanzung und namentlicher Kennzeichnung auf einem zentralen Denkmal.
Die Unterscheidung in Formtypen ist nützlich für die Abgrenzung der Grabstätten bei Fachdiskussionen und Erstellung von Satzungen oder Gebührenordnungen. Ausschlaggebend für den Erfolg einer Gemeinschaftsgrabanlage ist jedoch nicht ihre Zuordnung zu einem formalen Typ, sondern ihre Aussage im Erscheinungsbild (Phänotyp). Bekannte Beispiele aus der Praxis sind z.B. die „Schmetterlings-Grabstätte“ in Hamburg-Ohlsdorf, der „Garten der Zeit“ in Tübingen oder „Mein letzter Garten“ in Karlsruhe.
Nur eine konkrete Aussage und Gestaltung kann in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Die Entscheidung für einen bestimmten Phänotyp wird von den örtlichen Bedürfnissen der Bürger abhängen und sollte ab diesen ausgerichtet sein.
Eine besondere Form von Gemeinschaftsgrabanlagen sind die in letzter Zeit zahlreich neu angelegten Gemeinschaftsgräber für nicht bestattungspflichtige Kinder. Sie zeichnen sich durch eine besonders freundliche und tröstende Gestaltung aus, von der sich auch für die Gemeinschaftsgrabstätten für Erwachsene eine Menge abschauen ließe. Sie werden zum Teil von den Eltern selbst gepflegt, zumindest sind diese an der Erstgestaltung der Anlage häufiger beteiligt. In der Regel sind die Grabstellen kostengünstiger oder sogar kostenlos, da der benötigte Platz kleiner ist.
Nicht zu den Gemeinschaftsgrabanlagen zählen anonyme Grabstätten ohne namentliche Kennzeichnung und Kolumbarien. Letztere nehmen durch ihre besondere Gestaltung (oberirdisch und gänzlich ohne Bepflanzung) eine Sonderstellung ein.